Der Bayrischer Rundfunk strahlt momentan über seinen alpha Sender die 6-teilige Aufzeichnung eines Gesprächs zwischen Prof. Dr. Jutta Limbach und Moderator Prof. Dr. h.c. Albert Scharf unter dem Titel Unsere Grundrechte aus.

Aus der Sendungsbeschreibung zur Episode Individuelle Freiheit – Kollektive Sicherheit:

Das Bundesverfassungsgericht hat sich vor allem in seinen Anfängen mehrmals damit auseinandersetzen müssen. Denken Sie nur einmal an die “Mephisto-Entscheidung”, als es um ein Buch von Klaus Mann ging. Aber auch in jüngster Zeit hat das Bundesverfassungsgericht dazu eine Entscheidung getroffen: Ich meine die “Esra-Entscheidung”, wie sie allgemein genannt wird, in der es um einen Roman von Maxim Biller ging. Es stellt sich hier immer die Frage: Was ist eigentlich Kunst? Das Bundesverfassungsgericht war hier, wie Sie richtig angemerkt haben, immer vorsichtig und hat sogar gesagt: Man kann nur Kunst und Nicht-Kunst unterscheiden. Klar war für das Bundesverfassungsgericht jedenfalls immer, dass Kunst weitgefasst definiert sein muss. Denn es ist ja doch gerade die Eigenart von Kunst, die Grenzen der Formen und der Konventionen zu überschreiten.