Ende Mai hatte ich eine E-Mail an Frau Monika Piel, die Intendantin des WDRs,  geschrieben um mich über Sicht des WDRs zur Verpflichtung, Online Inhalte nach einer Zeit wieder zu löschen zu informieren, sowie einige Vorschläge zu unterbreiten.

Heute bekam ich Antwort auf meine Mail von Herrn Wolfgang Schmitz, seines Zeichens Hörfunkdirektor beim WDR, die ich hier gerne veröffentlichen möchte:

Sehr geehrter Herr Barenhoff,

vielen Dank für Ihre E-Mails vom 31.05. und 01.06.2010 an
WDR-Intendantin Monika Piel. Sie bat mich, Ihnen zu antworten.

Der WDR bedauert genau wie Sie, dass als eine Konsequenz der Regelungen
im 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag zahlreiche Inhalte aus den WDR-
und ARD-Online-Angeboten gelöscht werden mussten und weiterhin gelöscht
werden müssen.

Allerdings arbeiten wir dabei nicht mit Listen, wie Sie sie
vorschlagen. Diese müssten eigens erstellt werden, was aber aus
verschiedenen Gründen, technischen wie organisatorischen, nicht möglich
ist.

Ohnehin stellen sich aber – wie Sie bereits richtig bemerkt haben –
urheberrechtliche Fragen. Wir können für die meisten Inhalte eine
Übernahme auf andere Plattformen nicht gestatten. In der Tat wäre es
interessant, mehr mit Creative-Commons-Lizenzen zu agieren. Dennoch
müssen wir in Betracht ziehen, dass es sich bei den Inhalten, die der
WDR online bereitstellt, zum überwiegenden Teil um das Ergebnis
professioneller Arbeit handelt, die daher auch nach professionellen
Maßstäben und Regeln entgolten wird. Um Inhalte nach den
Creative-Commons-Regeln zur Weitergabe freizugeben, müsste der WDR
jeweils sämtliche Rechte erwerben. Das ist bei der Mehrheit der Inhalte
gar nicht zu finanzieren. Um nur ein Beispiel zu nennen: Auf vielen
Online-Seiten des WDR werden Fotos verwendet, die von Bildagenturen
stammen. Für diese Fotos bezahlt der WDR Lizenzgebühren und erwirbt
damit lediglich die Rechte für die Verwendung auf den eigenen Seiten. Um
nun Seiten, die auch Agentur-Fotos enthalten, unter Creative
Commons-Lizenzen freizugeben, müsste der WDR entsprechend umfangreiche
Rechte von den Bildagenturen erwerben – mit entsprechendem
finanziellem Aufwand.

Es gibt leider keine einfache Lösung, um jene Inhalte zu retten, die
nun nach Ablauf ihrer Verweildauer depubliziert werden. Ihre
gebührenzahler-freundliche Idee können wir gut nachvollziehen, sehen
uns aber nicht in der Lage, sie zu unterstützen.

Vielleicht ist es ein kleiner Trost, dass zumindest Teile der
Online-Angebote dennoch erhalten bleiben: Der
Rundfunk-änderungsstaatsvertrag erlaubt uns weiterhin, ein Archiv mit
kultur- und zeitgeschichtlich bedeutenden Inhalten zu führen. Diese
Möglichkeit nutzen wir, um besonders wertvolle und langfristig
erhaltenswerte Inhalte vor dem Löschen zu bewahren.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Schmitz
Hörfunkdirektor

Wie man ja auch schon vorher sehen, höhren und lesen konnte, und wie es sich in der Mail von Herrn Schmitz bestätigt, sind die Leute bei den öffentlich rechtlichen Sendern eben so unzufrieden mir der Entwicklung, wie viele Zuschauer und Zuhörer.

Holt eure Politik-Bingo Zettel raus: Es kann doch nicht sein, dass aus rein wirtschaftlichen Interessen (der privaten Rundfunkanstalten), Gesetze beschlossen werden, die nicht nur von großen Teilen der Bevölkerung, sowie den öffentlichen Rundfunkanstalten nicht mit getragen werden, sondern die massiv in die Entwicklung einer modernen Informationsgesellschaft eingreifen. Bei der Gesetzgebung sollte, gerade wenn es um Gesetzesänderungen geht, auch immer mit im Fokus stehen, dass Gesetze vor allem auch dann angepasst werden sollten, wenn sie sich von der Lebensrealität der Bürger entfernen. Dazu wäre die Chance gewesen. Gibt es zu viele Gesetze die nichts oder nur noch wenig mit der Lebensrealität der Leute zu tun haben, besteht die große Gefahr für eine freiheitliche Gesellschaft in einem Rechtsstaat, dass sich die Leute vom Rechtsstaat abwenden – und  das ist dann eine echte Gefahr für die Demokratie.